Berufsschule
In der VO über die Berufsschule ist der Bildungsauftrag folgendermaßen formuliert:
Die Berufsschule vermittelt im Rahmen des für alle Schulen gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrages nach § 2 des Hessischen Schulgesetzes und der ihr durch § 39 dieses Gesetzes übertragenen Aufgaben eine berufliche Grund- und Fachbildung und erweitert die allgemeine Bildung. Sie trägt zur Erfüllung der Aufgaben im Beruf und zur Mitgestaltung der Arbeitswelt und Gesellschaft in wirtschaftlicher, technischer, sozialer und ökologischer Verantwortung bei.
Die Werner-von-Siemens-Schule in Wetzlar ist die zuständige Berufsschule für alle Auszubildenden, die eine gewerblich-technische Berufsausbildung in einem Betrieb des ehemaligen Landkreises Wetzlar erlernen. Gleichzeitig ist die Werner-von-Siemens-Schule aber auch die zuständige Berufsschule für eine Reihe weiterer Berufe, die in Gebiets- oder Landesfachklassen organisiert sind.
Der Unterricht für die Teilzeitberufsschule umfasst i.d.R. 12 Wochenstunden, von denen mindestens 4 Stunden allgemein bildende Fächer (Deutsch/Englisch, Politik, Religion, Sport) unterrichtet werden und bis zu 8 Unterrichtsstunden im beruflichen Lernbereich absolviert werden. Teilweise ist der Unterricht in Blockform organisiert, so dass zwei- oder vierwöchige Unterrichtsphasen die dazwischen liegende betriebliche Ausbildung ergänzen.
Gleichzeitig mit dem Berufsschulunterricht kann – je nach Vorbildung – der Hauptschulabschluss, der Mittlere Abschluss, oder, bei Teilnahme am Zusatzunterricht „Lehre plus“ die Fachhochschulreife erworben werden.
Derzeit werden an der Werner-von-Siemens-Schule folgende Berufe unterrichtet:
Die Berufsbezeichnungen sind alphabetisch aufgelistet, es wurde jeweils nur die männliche oder weibliche form gewählt.
Berufe an der Werner-von-Siemens-Schule Wetzlar
Projektberichte
Industriemechaniker:
SPS- Unterrichtsprojekt Stapelmagazin, Klasse 12IM2 in 2007-6